• Buro Jansen & Janssen is een onderzoeksburo dat politie, justitie, inlichtingendiensten, de overheid in Nederland en Europa kritisch volgt. Een grond-rechten kollektief dat al 30 jaar publiceert over uitbreiding van repressieve wetgeving, publiek-private samenwerking, bevoegdheden, overheids-optreden en andere staatsaangelegenheden.
    Buro Jansen & Janssen Postbus 10591, 1001EN Amsterdam, 020-6123202, 06-34339533, signal +31684065516, info@burojansen.nl (pgp)
    Steun Buro Jansen & Janssen. Word donateur, NL43 ASNB 0856 9868 52 of NL56 INGB 0000 6039 04 ten name van Stichting Res Publica, Postbus 11556, 1001 GN Amsterdam.

  • Categorieën

  • NSU-Morde Rasterfahnder auf der falschen Spur

    Warum scheiterten Ermittler im Fall der Mordserie an Migranten durch das Terrortrio NSU? Die Behörden glichen Millionen Datensätze über Kreditkarten, Hotelübernachtungen, und Mobiltelefone ab – die Täter fassten sie dennoch nicht. Der Fall zeigt, dass Rasterfahndungen oft in die Irre führen.

    Berlin – Vor einem Jahr flog das Terrortrio Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) auf. 14 Jahre zogen die Rechtsradikalen offenbar mordend durch das Land, ohne von den Ermittlern entdeckt zu werden. Grünen-Politiker Volker Beck hat den Sicherheitsbehörden nun Arroganz und “demonstrative Uneinsichtigkeit” vorgeworfen. Der Politiker verlangte eine Bundestagsdebatte, um über die Aufklärung der NSU-Straftaten sowie den Umgang mit rechtsextremistisch motivierter Gewalt in Deutschland zu diskutieren.

    Am 4. November 2011 hatten sich zwei der NSU-Mitglieder, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, nach einem Banküberfall das Leben genommen. Kurz darauf stellte sich die dritte Beteiligte, Beate Zschäpe, der Polizei. Das Trio wird für bundesweit neun Morde an Migranten zwischen 2000 und 2006 sowie den Mord an einer Polizistin 2007 in Heilbronn verantwortlich gemacht. Zudem soll es zwei Bombenanschläge in Köln verübt haben.

    Der Fall NSU zeigt auch, dass die von Ermittlern so gepriesenen modernen Fahndungsmethoden nicht funktioniert haben. Bei der Aufklärung der Mordserie griffen Fahnder von Landesbehörden auch zum Mittel der Rasterfahndung – und zwar gleich 80-mal. Dies teilte das Innenministerium auf Anfrage der Linksfraktion mit.

    Laut Angaben des Innenministeriums umfassten die Rasterfahndungen rund 13 Millionen Transaktionsdaten von Kredit- und Geldkarten, etwa 300.000 Hotelübernachtungsdaten und eine Million Autovermietungsdaten. Bekannt war bereits, dass das Bundeskriminalamt (BKA) etwa 20,5 Millionen Funkzellendatensätze gespeichert und knapp 14.000 Anschlussinhaber ausgeforscht hatte.

    Die umfangreiche Rasterfahndung brachte die Ermittler jedoch nicht auf die Spur des Terrortrios. Der NSU flog erst auf, nachdem Mundlos und Böhnhardt Selbstmord begangen hatten.

    Millionen Daten, Täter unerkannt

    Der Linken-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko glaubt, dass bei der Rasterfahndung vor allem Daten von Personen abgeglichen wurden, die mit den Getöteten in privatem oder geschäftlichem Kontakt standen. Die Ermittler hätten sich auf vermeintliche Schutzgelderpressungen und Drogengeschäften in türkischen oder kurdischen Vereinigungen fokussiert. Sie dürften damit mit den falschen Datensätzen gearbeitet haben – die Rasterfahndung brachte keinen Erfolg.

    Die Methode der Rasterfahndung ist umstritten, weil eine Vielzahl unbeteiligter Personen in den Fokus der Ermittler gerät. Die Paragrafen 98a und 98b der Strafprozessordnung erlauben, bei schweren Verbrechen personenbezogene Daten auch von Privatfirmen zu nutzen und abzugleichen.

    Erstmals eingesetzt wurde die Rasterfahndung 1977 durch das BKA, um den Aufenthaltsort des von der RAF entführten Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer zu finden. Die Ermittler kombinierten typische Merkmale konspirativer RAF-Wohnungen wie Autobahnnähe, Tiefgarage und Barzahlungen der Miete. Der tatsächlich genutzte Unterschlupf landete tatsächlich auf die Liste verdächtiger Appartements, der Hinweis wurde jedoch nicht verfolgt, Schleyer schließlich ermordet.

    1979 konnte das BKA mit der Rasterfahndung einen Erfolg vermelden. Wieder nutzte man das Kriterium der Barzahlung und kombinierte es mit der Erkenntnis, das RAF-Terroristen Wohnungen meist unter falschen Namen mieteten. Die Ermittler sortierten dann aus einer Liste mit 18.000 Frankfurtern, die ihre Stromrechnungen bar beglichen hatten, all jene aus, deren Namen als legal bekannt waren – entweder als gemeldeter Einwohner, Kfz-Halter, Rentner oder Bafög-Bezieher. Übrig blieben schließlich zwei Falschnamen. Einen nutzte ein Rauschgifthändler, den anderen das RAF-Mitglied Rolf Heißler, der schließlich festgenommen werden konnte.

    Niedrige Erfolgsquote

    Die Misserfolge der Rasterfahndungen im Falle Schleyer und nun auch bei der NSU überraschen Experten kaum. Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Strafrecht führen nur 13 Prozent der Rasterfahndungen überhaupt zur Ermittlung des Täters.

    Diese Zahl stammt aus einer Analyse 31 Rasterfahndungen deutscher Behörden ab dem Jahr 1992. Max-Plack-Forscher Dirk Pehl hatte Ermittler auch zur mageren Erfolgsquote der Maßnahmen befragt. Die Beamten bewerteten trotzdem immerhin 58 Prozent der Rasterungen als “bedingt erfolgreich”, was aber nur bedeutet, dass dabei neue Ermittlungsansätze gefunden wurden. Zur Aufklärung dieser Fälle habe die Methode trotzdem nichts beigetragen, sagte Pehl.

    03. November 2012, 14:02 Uhr

    Von Holger Dambeck

    Find this story at 3 November 2012 

    © SPIEGEL ONLINE 2012
    Alle Rechte vorbehalten
    Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH