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  • Attentäter von Berlin Wie die Behörden Amri beobachteten – und doch die falschen Schlüsse zogen

    Spätestens Ende 2015 geriet der Attentäter von Berlin ins Visier der Ermittler. Seitdem gab es viele Warnungen vor dem radikalisierten Tunesier – und viele Runden, in denen Polizei und Geheimdienste über den Gefährder diskutierten. Eine Rekonstruktion.

    Mehr als ein Jahr beschäftigten sich die Sicherheitsbehörden mit dem Attentäter von Berlin. Sie wussten, dass Anis Amri in Kontakt mit dem IS stand und Bomben bauen wollte. Dennoch hielt man einen Anschlag für eher unwahrscheinlich. Eine Rekonstruktion der schwierigen Arbeit der Terrorfahnder.

    Mai 2015: Amri kommt in Italien nach einer knapp vierjährigen Haftstrafe auf freien Fuß und reist weiter Richtung Norden – nach Deutschland. Angeblich im Juli trifft er in Deutschland ein.

    November 2015: Spätestens im November fällt Amri den Behörden zum ersten Mal auf: Der Tunesier bietet sich einem V-Mann des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen an, der in der islamistischen Szene tätig ist. Amri sagt ihm, er wolle “etwas in Deutschland unternehmen” und könne sich eine Kalaschnikow für einen Anschlag besorgen.

    Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt Die Fehler der Terror-Fahnder im Fall Amri
    Die Fehler der Terror-Fahnder im Fall Amri
    Mehr als ein Jahr lang beschäftigte sich die Polizei mit dem Attentäter von Berlin. Sie wusste, dass er in Kontakt mit dem IS stand und Bomben bauen wollte. Dennoch hielt man einen Anschlag für eher unwahrscheinlich. Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo mehr …
    Januar 2016: Das Bundesamt für Verfassungsschutz notiert: Amri reist unter verschiedenen Identitäten im ganzen Land herum. In Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg werbe er “offensiv” darum, mit ihm Anschläge zu begehen.

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    17. Februar 2016: Amri wird offiziell als “Gefährder” eingestuft (“Funktionstyp: Akteur”): “Aktuell sind bei Amri Verhaltensmuster feststellbar, die auf eine Intensivierung von Anschlags-Planungen hindeuten könnten und die Tiefe seiner radikal-islamistischen Gesinnung untermauern.”

    18. Februar 2016: Amri reist mit dem Bus nach Berlin, wird dort von der Polizei abgepasst. Das Bundeskriminalamt übernimmt die Auswertung seines Handys. Berlin, NRW und das Bundesamt für Verfassungsschutz erhalten eine Kopie der Daten: Diese zeigen, wie radikalisiert er bereits ist. Am 2. Februar, so wird ersichtlich, hat Amri über das Chat-Programm “Telegram” Kontakt zu mutmaßlichen IS-Kämpfern aufgenommen.

    Ende Februar 2016: Amri ist Thema bei einer Runde von Polizei und Nachrichtendienstlern aus Bund und Ländern: Die Kommission Staatsschutz hat ein achtstufiges Prognose-Modell erarbeitet. Die Gefahr durch Amri wird mit einer 5 bewertet, “eher unwahrscheinlich”: keine konkreten Hinweise auf einen Anschlag, aber das BKA notiert auch, dass Amri “für radikale Ansichten und Ansinnen empfänglich sein dürfte”. Die Karlsruher Staatsschützer lassen vom LKA NRW alles zusammenschreiben, was über Amri bekannt ist – und leiten den Fall an den Berliner Generalstaatsanwalt weiter.

    14. März 2016: Berlin leitet Ermittlungen ein: Amri wird observiert, seine Kommunikation überwacht – doch bis auf kleinere Delikte passiert nichts. Im Juni zweifelt die Justiz daran, ob man überhaupt weiter überwachen soll. Im September enden die Ermittlungen.

    30. Mai 2016: Amris Asylantrag wird nach kurzer Prüfung abgelehnt. Amri soll so schnell wie möglich abgeschoben werden, allerdings hat die tunesische Regierung die notwendigen Papiere noch nicht zur Verfügung gestellt. Diese treffen erst zwei Tage nach dem Anschlag im Dezember ein.

    19. und 20. Juli 2016: Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) tritt die “Arbeitsgruppe Statusrechtliche Begleitmaßnahmen”, kurz AG Status zusammen. Vertreter des Innenministeriums, des BKA und des Verfassungsschutzes sitzen am Tisch, aber auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Fall Anis Amri steht auf der Tagesordnung, doch nach Prüfung aller Erkenntnisse notiert die AG Status als Fazit: “Eine akute Gefährdungslage liegt derzeit nicht vor.”

    19. September 2016: Auch andere halten Amri für gefährlich. Der marokkanische Geheimdienst etwa übermittelt dem BND-Büro in Rabat eine Warnung, auch der dortige BKA-Verbindungsbeamte wird informiert. Die Marokkaner wiederholen wenig später ihre Warnung sogar.

    2. November 2016: Der Fall Amri wird ein letztes Mal besprochen. Die Arbeitsgruppe “Operativer Informationsaustausch” im GTAZ urteilt wieder, es sei “kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar”.

    8. November 2016: Der Generalbundesanwalt lässt Abu Walaa und drei seiner engsten Gefolgsleute verhaften – der “Prediger ohne Gesicht”, den ein Zeuge später als den wichtigsten Mann des IS in Deutschland bezeichnet. Anis Amri war öfter im Rahmen der Ermittlungen gegen den Iraker aufgetaucht. Er übernachtete immer wieder bei Mitgliedern des salafistisch-dschihadistischen Netzwerks. Nach der Festnahme Abu Walaas muss Amri geahnt haben, dass es nun auch für ihn eng werden könnte.

    14. Dezember 2016: In einem amtlichen Papier des nordrhein-westfälischen Staatsschutzes wird behauptet, dass sich Amri in verschiedenen Moscheen und Unterkünften in Berlin aufhalte. Er wechsle dabei die Schlaforte.

    19. Dezember 2016: Anis Amri verübt am Berliner Breitscheidplatz den schwersten islamistischen Anschlag auf deutschem Boden. Zwölf Menschen sterben.

    4. Januar 2017, 06:07 Uhr
    Von Georg Mascolo

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