Im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sind nicht nur am 11.11.2011 V-Mann Akten mit Bezug zur rechtsextremen Szene vernichtet worden, sondern auch noch einige Tage danach. Das geht nach MONITOR-Informationen aus einem aktualisierten Schreiben des Bundesamts für Verfassungsschutz an das Bundesministerium des Inneren hervor. Deshalb wurde das Disziplinarverfahren gegen den zuständigen Referatsleiter ausgedehnt mit dem so wörtlich „Vorwurf, eine zweite rechtswidrige Aktenvernichtung ( ohne vorherige Prüfung der Akten) vorsätzlich veranlasst zu haben (..)“ Dazu erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber „Monitor“: Es seien 7 Operativakten in zwei zeitlich voneinander getrennten Schritten vernichtet worden.“
Dass es eine zweite Aktenvernichtung gegeben hat, hatte dem Schreiben zufolge ein BfV Mitarbeiter ausgesagt: Danach habe er „einige Tage nach dem 11.11. einen weiteren Aktenordner zufällig in der Aktenverwaltung gefunden.“ Der damit konfrontierte vorgesetzte Beamte habe „nach kurzem Durchblättern“, so der Zeuge, „sogleich dessen Vernichtung angeordnet.“
Über die anstehende Vernichtung von Akten waren offensichtlich viele Mitarbeiter im Verfassungsschutz informiert. Der zuständige Referatsleiter hatte per E-Mail nicht nur alle Mitarbeiter des Referats 2B unterrichtet, sondern auch seinen vorgesetzten Gruppenleiter, heißt es in dem Bericht. Der inzwischen zurückgetretene Verfassungsschutzpräsident Fromm hatte am 8.11. 2011 angeordnet, alle Unterlagen auf einen Zusammenhang mit den mutmaßlichen NSU–Terroristen Bönhardt, Zschäpe und Mundlos zu untersuchen.
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Pressemeldung vom 12.07.2012:
Bundesamt für Verfassungsschutz