Die Bundesanwaltschaft hat am 8. November 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin gegen
den 59-jährigen deutschen und marokkanischen Staatsangehörigen Bagdad A.
Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erhoben.
Dem Angeschuldigten wird in der nunmehr zugestellten Anklageschrift vorgeworfen, von Mai 2007 bis Ende Februar 2012 für den marokkanischen Nachrichtendienst Informationen über in Deutschland lebende Oppositionelle beschafft zu haben.
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Kontakten zu den in Deutschland lebenden Marokkanern. Im Jahr 2007 erklärte er sich gegenüber dem marokkanischen Auslandsgeheimdienst bereit, seine Kontakte zu nutzen, um Informationen über marokkanische Oppositionelle in Deutschland zu beschaffen. Bis Ende Februar 2012 stand er ununterbrochen in Kontakt zu seinen nachrichtendienstlichen Auftraggebern und unterrichtete sie über seine Erkenntnisse aus der marokkanischen Gemeinschaft. Insbesondere berichtete er seinen Führungsfunktionären von Demonstrationen oppositioneller Gruppierungen.
07.12.2012 – 34/2012