Karlsruhe (ots) – Nr. 16
Die Bundesanwaltschaft hat am 9. Mai 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin gegen
den 47-jährigen deutschen und marokkanischen Staatsangehörigen Mohammed B.
Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erhoben.
Dem Angeschuldigten wird in der nunmehr zugestellten Anklageschrift vorgeworfen, ab Januar 2011 Informationen über in Deutschland lebende Marokkaner an den marokkanischen Nachrichtendienst weitergegeben zu haben.
Im Einzelnen wird in der Anklageschrift von folgendem Sachverhalt ausgegangen:
Der Angeschuldigte hat für seine nachrichtendienstlichen Auftraggeber vor allem marokkanische Oppositionelle und Anhänger der “Frente Polisario”, einer Befreiungsbewegung für die Westsahara, ausgespäht. So berichtete er seinen Führungsoffizieren etwa über eine Veranstaltung mit einem Repräsentanten der “Frente Polisario” in Berlin. Zudem veranlasste er, dass Informationen über die in Berlin ansässige “Projektgruppe Westsahara” zusammengetragen und an seine Auftraggeber weitergeleitet wurden. Außerdem berichtete er seinen Auftraggebern über die Haltung eines Gelehrten und eines Botschaftsangehörigen zur marokkanischen Staatsführung.
Für seine Dienste erhielt der Angeschuldigte im Jahr 2011 einen Agentenlohn von 22.800 Euro. Um die Herkunft des Geldes zu verschleiern, stellte der Angeschuldigte Rechnungen über angebliche Werbeveranstaltungen für die staatliche marokkanische Fluggesellschaft aus.
Der Angeschuldigte wurde am 15. Februar 2012 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshof vom 14. Februar 2012 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 5/2012 vom 15. Februar 2012) und befand sich bis 5. Juni 2012 in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl war am 4. Juni 2012 außer Vollzug gesetzt worden, nachdem der Angeschuldigte den Tatvorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit eingeräumt hatte.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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12.06.2012 | 14:25 Uhr