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  • Bericht der Behörden hat Lücken – Anis Amri: neue Fragen trotz Transparenz-Versprechen

    Offenheit und lückenlose Aufklärung, das versprechen die zuständigen Sicherheitsbehörden, um den Fall Amri aufzuarbeiten. Nun haben sie einen ersten Bericht vorgelegt – aber der beantwortet die Fragen nur auf den ersten Blick.

    Das Versprechen ist groß und bislang einmalig: Öffentlich und lückenlos soll die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Fall Amri aufgearbeitet, sollen Unterlagen transparent gemacht werden. Das Bundesjustizministerium (BMJV) und das Bundesinnenministerium (BMI) haben in der vergangenen Woche dazu eine Chronologie vorgelegt.

    Auf den ersten Blick scheint sie alle Fragen zum Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz zu beantworten. Um den Willen zur Transparenz zu bekräftigen, fügten die Ministerien im Laufe der Woche noch mehrere Updates hinzu.

    Doch wer sich den Details zuwendet, entdeckt viele offene Fragen, auf die es noch immer keine Antworten gibt. Nach rbb-Recherchen betrifft dies vor allem die Arbeit der Bundesbehörden.

    “Wir müssen Konsequenzen ziehen”

    Norbert Lammert hat bei der Gedenkminute des Bundestags die besonnene Reaktion der Bürger nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt gelobt – und zugleich Konsequenzen gefordert.
    Von keiner Gefahr zum “Foreign Fighter”

    Zur Erinnerung: Für die Berliner Behörden stellte Anis Amri im September 2016 keine Gefahr mehr dar. Alle Überwachungsmaßnahmen endeten am 21.09.2016. Doch nur wenige Tage später wird Amri plötzlich von den Sicherheitsbehörden als “Foreign Fighter” eingestuft.

    Wörtlich heißt es in der von BMI und BMJV erstellten neuen Chronologie für den 13.10. 2016: “Erfassung des Amri als ‘Foreign Fighter’ im Inpol-System bis zum 06.10.2017 und Mitteilung an das BKA hinsichtlich der Übermittlung an alle Schengenstaaten und Übermittlung der Zusatzinformation ‘Foreign Fighter’.”

    Hier beginnen die Fragen: Wer hat diese Einstufung veranlasst? Das beantwortet die Chronologie nicht. Nach Informationen des rbb kann dies nur durch eine Bundesbehörde veranlasst werden. Um welche Behörde es sich dabei handelt, ist bislang unklar.

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    Verfassungsschutz weist Beteiligung zurück

    Ebenso offen ist ein Vermerk in einem sogenannten “Personagramm” zu Anis Amri, das dem rbb exklusiv vorliegt. Ein Personagramm wird von den Sicherheitsbehörden über so genannte Gefährder erstellt und bündelt alle Erkenntnisse und Maßnahmen zur jeweiligen Person.

    Das Personagramm zu Anis Amri wurde von den Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, es spiegelt den Erkenntnisstand vom 14. Dezember 2016 wider. Die Behörden vermerken darin nicht nur, dass sich Amri wieder in Berlin befinden soll, sondern auch, dass schon am 13. Oktober folgende Maßnahmen gegen ihn eingeleitet wurden: “PB07 / Nachrichtendienstliche Beobachtung durch BfV”. Ein Vermerk, der weitere Fragen aufwirft.

    Was sich hinter “PB07” verbirgt ist noch einfach zu beantworten: “Polizeiliche Beobachtung” im Zusammenhang mit Terrorismus / Exterrorismus. Schwieriger zu beantworten ist jedoch die Frage, was “Nachrichtendienstliche Beobachtung durch BfV” bedeutet. Nach Informationen des rbb kann diese Maßnahme nur durch eine Bundesbehörde veranlasst werden. Naheliegend ist da das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Doch das BfV weist auf Anfrage des rbb jede Beteiligung zurück.

    Schriftlich heißt es: “Ihre Fragen nach dem Eintrag in den von Ihnen zitierten Unterlagen sind für uns nicht nachvollziehbar. Das genannte Datum 13.10.2016 kann hier nicht in Zusammenhang mit einem Tätigwerden des BfV gesetzt werden.”

    Nachfragen bei den Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen blieben ebenso erfolglos, es gibt keine Erklärung für den Eintrag in einem der zentralen Dokumente für Gefährder. Die versprochene Transparenz, sie lässt zu wünschen übrig – solange zentrale Dokumente wie Amris Personagramm nicht lückenlos erklärt werden.

    Beitrag von Susanne Opalka, Jo Goll, René Althammer
    21.01.17 | 15:47 Uhr

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